Der Gelehrte ist eine neutrale Figur aus der Erweiterung Stratege & Feldherr und kommt durch Fortschrittskarten (grün / Wissenschaft) zum Einsatz.
Er wird an eine Siedlung, Stadt oder Zitadelle gestellt. Dieses Bauwerk erwirtschaftet bis zum nächsten Barbarenangriff die doppelten Erträge, die der Besitzer des Gelehrten mit dem Inhaber teilen muss.
Die Erträge des Gelehrten richten sich somit immer nach der Ertragssituation des Bauwerkes an dem er steht.
Die Rohstoffe und ggf. Handelswaren werden 1:1 an die Eigentümer der Siedlung / Stadt /
Zitadelle und des Gelehrten aufgeteilt. Ein evtl. Rohstoff-Wahlrecht (z.B. bei Goldfeld, Sumpf und
Zauberschloss) des Gebäudeeigentümers bleibt bestehen. Nach seiner Wahl richtet sich dann auch der Ertrag des Gelehrten.
Erwirtschaftet das Bauwerk an dem der Gelehrte steht keine Erträge (weil z.B. der Räuber auf dem Feld steht), so erwirtschaftet auch der Gelehrte nichts.
Dieser Vorteil gilt nur für die laufende Barbarenphase; d.h. sobald das Barbarenschiff Catan erreicht, muss der Gelehrte vom Spielfeld genommen werden ohne noch einmal Erträge zu erwirtschaften.
Wechselt das Bauwerk an dem der Gelehrte steht seine Position (z.B. durch die FSK Magischer Ortswechsel) so folgt der Gelehrte seinem Bauwerk.
Mit dem Zauberveto (aus HZD) kann der Verlust des Gelehrten verhindert werden. In diesem Fall bleibt der Gelehrte bis zum nächsten Barbarenüberfall stehen.
Der Gelehrte wird durch einen grünen Kegel dargestellt. Es werden fünf Fortschrittskarten (grün) "Der Gelehrte" hinzugefügt um
den Gelehrten zu steuern.
(
Material für Stratege & Feldherr)
Da der Gelehrte selbst grün ist, müsst Ihr Euch merken, wem der Gelehrte gerade gehört, oder Ihr legt alternativ eine Stadtmauer oder
einen anderen Markierungstein in der Farbe des Besitzers unter den Gelehrten.
Nachstehend ist das Verhalten des Gelehrten beim Einsatz diverser FSK beschrieben, um die oben genannten Regeln zu erklären:
| FSK | Beschreibung |
| Bischof | Der Gelehrte begründet keinen Anspruch Karten zu ziehen. |
| Saboteur | Der Gelehrte ist analog betroffen. Der Besitzer des Gelehrten darf aber nicht für den Stadtinhaber die Reparaturkosten tragen. |
| Zauberveto | Das Zauberveto kann verwendet werden, um die Platzierung einer neutralen Figur (und damit auch des Gelehrten) zu verhindern. Andererseits kann man mit dem Zauberveto natürlich auch verhindern, das ein anderer Spieler den eigenen Gelehrten an sich nehmen will. Vor dem Verlust des Gelehrten bei Barbarenankunft schützt das Zauberveto indes nicht. |
| Magischer Ortswechsel | Der Gelehrte ist an seinem Bauwerk gebunden und wechselt mit. |
| Exil | Da der Gelehrte eine neutrale Figur ist, muss er vorzeitig vom Spielbrett genommen werden. |
| Judas | Der Gelehrte kann versetzt werden und erwirtschaftet an der neuen Position Erträge für seinen neuen Besitzer; allerdings nur für die „Restlaufzeit“ bis zur Landung der Barbaren. |
| Händler | Der Händler gilt nur für den Besitzer des Händlers; nicht für den Gelehrten. |
| Zauberer | Schützt der Zauberer das Ertragsbauwerk, dann schützt er indirekt auch den Gelehrten, da sich der Ertrag des Gelehrten immer nach dem Ertrag des Bauwerkes richtet, an dem der Gelehrte steht. |
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Der Herzog
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